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Kfz.-Versicherung

ARAG Kraftfahrtversicherung

Rundum Sicherheit

Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag. Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss dem Unfallgegner, unter Umständen auch den Insassen im eigenen Fahrzeug, den entstandenen Schaden ersetzen. Hinzu kommt noch der eigene Schaden. Die Kraftfahrtversicherung mit

  • Haftpflicht
  • Fahrzeug- und
  • Kraftfahrtunfallversicherung

bietet rundum Sicherheit gegen finanzielle Einbußen.

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherung kann kein Kfz zugelassen werden (Nachweis ist die Versicherungsdoppelkarte).

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen vor begründeten oder auch unbegründeten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeuges Schäden entstehen oder Menschen zu Schaden kommen.

Für schadenfreie Jahre steigen Sie Jahr für Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse, im besten Fall bezahlen Sie dann lediglich 30% des Tarifbeitrages.

Die schadenfrei gefahrene Zeit bleibt Ihnen bei einem Versicherungswechsel erhalten. Der Versichererwechsel bewahrt Sie jedoch nicht vor einer Rückstufung nach einem von Ihnen verursachten Unfall.

Fahrzeugversicherung (Kasko)

1. Teilkasko.......Die Teilkasko versichert Ihr Fahrzeug gegen

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl
  • Entwendung, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen
  • Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Haarwildschäden
  • Glasbruch
  • Kurzschluss
  • Marderbiss

Nicht alle Zubehörteile, die Sie üblicherweise an oder in Ihrem Fahrzeug mitführen, sind versichert. Lassen Sie sich ausführlich von mir beraten.

2. Vollkasko.......Die Vollkasko schließt die Teilkasko ein und versichert außerdem:

  • Unfallschäden, z.B. bei einem selbst verschuldeten Unfall, Beschädigungen auf einem Parkplatz oder Fahrerflucht des Unfallgegners.
  • Mut- und böswillige Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug durch fremde Personen.

Es besteht z.B. kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadenfalles.

In der Vollkasko gibt es wie in der Haftpflicht einen Schadenfreiheitsrabatt, in der Teilkasko hingegen nicht. Darum ist der Beitragssatz für einen umfassenden Vollkaskoschutz nicht unbedingt sehr viel höher als der für die Teilkasko, wenn Ihr Fahrzeug sich in einer hohen Schadenfreiheitsklasse befindet.

Teil- und Vollkasko können Sie mit einer Selbstbeteiligung abschließen, 150,-- € in der Teilkasko sind üblich. Vollkasko gibt es auch mit höheren Selbstbeteiligungen. Je höher die Selbstbeteiligung desto günstiger ist der Beitrag.

Kraftfahrt-Unfallversicherung

Irrtümlich glauben viele Autofahrer, eine Insassenunfallversicherung gelte nur für die Mitfahrer. Das ist nicht so. Versichert sind Fahrer und alle berechtigten Insassen. Die Insassenunfallversicherung zahlt im Schadenfall unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat und ob andere Entschädigungen gezahlt werden.
Versichert sind:

  • Krankenhaus-Tagegeld (Vorausgesetzt alle berechtigten Insassen waren angeschnallt).
  • Invalidität (schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 %).
  • Tod

Im Schadenfall werden die Versicherungssummen beim sogenannten Pauschalsystem durch die Anzahl der Insassen geteilt, unabhängig davon, ob alle unfallbetroffen sind oder nur einzelne. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 %.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur während der Zeit, in der sich die berechtigten Personen im Fahrzeug aufhalten, sondern auch während

  • des Ein- und Aussteigens
  • einer Reparatur (z.B. Reifenwechsel)
  • des Be- und Entladens.