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Krankenversicherung

ARAG Krankenzusatzversicherung

Nackte Tatsachen zum gesetzlichen Schutz

Was Sie von Ihrer Krankenkasse heutzutage bekommen und was da so fehlt, erläutern Ihnen einige Beispiele.

Eine kaum ausreichende Grundversorgung.

Krankenhausaufenthalt: "3. Klasse-Patient". Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Keine freie Krankenhauswahl, keine freie Arztwahl. Für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr pro Tag 10,-- € Zuzahlung. Damit steigt die max. Zuzahlung von 126,-- auf 280,-- € pro Jahr.

Krankengeld: Ihre Krankenkasse zahlt nur max. 90 % Ihres Nettogehalts. Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden davon abgezogen. Ab 2006 entfällt die Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten für das Krankengeld. Von den Arbeitnehmern wir ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % des Einkommens erhoben.

Zahnersatz: Ihre Eigenbeteiligung beträgt mindestens 35 %. Oft kann es aber weitaus mehr werden. Ab 2005 werden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt.

Sehhilfen: Für Personen ab 18 Jahren wurden Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der gesetzl. Krankenversicherungen gestrichen. Ausnahme bleiben schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Heilmittel: Bei Heilmitteln (Bäder, Massagen etc.) müssen Sie 10 % je einzelner Anwendung plus 10,-- € für die gesamte Verordnung bezahlen.

Hilfsmittel: Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstuhl etc.), mindestens 5,-- €, höchstens 10,-- €.

Arzneimittel: Sie zahlen 10 % der Kosten mindestens aber 5,-- € und maximal 10,-- €. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden im Allgemeinen nicht mehr erstattet.

Heilpraktiker: Die Kosten tragen grundsätzlich Sie.

Auslandsreisen: Krankenrücktransporte müssen selbst bezahlt werden. Eigene Auslagen werden nur teilweise u.U. gar nicht erstattet.

Damit es Ihnen an nichts fehlt, wenn Ihnen was fehlt.

Krankenhaus? Dann bitte First Class: Im Krankenhaus Ihrer Wahl sind Sie Privatpatient. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für den Chefarzt, das Ein- oder Zweibettzimmer und für Krankenhäuser innerhalb Deutschlands sogar die Differenzkosten höherer Pflegesätze. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die vor- und nachstationäre Behandlung.

Zusätzlich leistet die ARAG über die Höchstsätze der Gebührenordnung. Mit dem Krankenhaustagegeldtarif wird für jeden Tag der stationären Behandlung Bargeld an den Versicherten ausgezahlt.

Bei Krankheit volles Nettoeinkommen: Wenn nach sechs Wochen die Gehaltsfortzahlung endet, kann´s finanziell eng werden. Vereinbaren Sie mit der ARAG ab dem 43. Tag ein Kranken-Tagegeld für die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld von der Kasse. Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie den Betrag (auch an Sonn- und Feiertagen) und das ohne zeitliche Begrenzung.

Ohne Alptraum zum Zahnarzt: Die Kosten für Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie werden zu 50 % bezahlt. Das ergibt zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 90 % der anfallenden Kosten.

Sehhilfen: Bei Brillen, Gläsern und Kontaktlinsen trägt die ARAG auch ohne Vorleistung der Krankenkassen 80 % der verbleibenden Kosten (bis 155,-- € je Versicherungsjahr).

Zuzahlungen: Die Kosten für Heilmittel wie z.B. Massagen, Fango etc. werden nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen von der ARAG übernommen. In der Top-Ergänzung werden auch die Kosten für Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln sowie für Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Ausgenommen hiervon sind Sehhilfen.

Heilpraktiker-Behandlung? Aber ja: Die ARAG erstattet 50 % der Heilpraktikerkosten und der Kosten für verordneten Medikamente - insgesamt bis zu 260,-- € je Versicherungsjahr. In der Top-Ergänzung sind es sogar 60 % ohne summenmäßige Beschränkung.

ARAG Auslandsreise-Krankenversicherung: Weltweit umfassender Schutz ab Beginn des Auslandsaufenthalts, einschließlich Krankenrücktransport, 42 Tage lang für jede Reise. Auch ohne Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Pflegekosten-Versicherung: Im Pflegefall wird die Leistung der Pflege-Pflichtversicherung entsprechend dem versicherten Prozentsatz erhöht. Somit können bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten abgedeckt werden, bzw. ein Pflegegeld bezahlt werden.

Pflege-Tagegeld: Leistung unabhängig von der Pflegestufe für jeden Tag der notwendigen vollstationären Pflege mit bis zu 100,-- € täglich ist möglich.

Kranken-Vollversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Top-Ergänzungstarif in eine Krankenvollversicherung bei der ARAG umstellen. Und das ohne neuerliche Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres innerhalb von 10 Kalenderjahren nach Vertragsabschluss. Es gilt dabei eine Selbstbehaltsregelung.